<p>Mit Stichtag zum 1. Oktober 2017 hat die Stadt Schmallenberg gemäß § 52, Abs. 2 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen die Abwasserbeseitigungspflicht an den Ruhrverband übertragen. Ab diesem Zeitpunkt betreibt der Ruhrverband wie schon im Gebiet der Stadt Meschede das kommunale Kanalnetz und die zugehörigen abwassertechnischen Anlagen im Stadtgebiet Schmallenberg als eigenes.</p>
<p>Innerhalb von nur 10 Monaten ist der gesetzlich geforderte und in NRW erste Nachweis des Investitionsbedarfes gemäß § 52, Abs. 2 LWG nach intensivem Austausch mit den Genehmigungsbehörden durch die RWG Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft mbH für die Stadt Schmallenberg erstellt worden. Das Ministerium wird aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen und am Beispiel „Kanalnetz Schmallenberg“ einen Leitfaden zur Aufstellung des Nachweises für andere Kommunen noch in diesem Jahr veröffentlichen. Der Antrag der Stadt Schmallenberg wurde im August durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt.</p>
<p>Die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht erfolgte nach einer fünfjährigen erfolgreichen Kanalnetzbetriebsführung. Bereits seit zum 1. Oktober 2011 hat die RWG Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft mbH die technische Betriebsführung für das Kanalnetz der Stadt Schmallenberg wahrgenommen. Die RWG Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft mbH wird auch weiterhin mit ihrem qualifizierten Mitarbeiterstamm die technische und organisatorische Betriebsführung unter Beachtung der Selbstüberwachungsordnung Abwasser (SüwVO Abw) im Stadtgebiet Schmallenberg wahrnehmen.</p>